1520
An den christlichen Adel deutscher Nation
Überblick↑
Mit der Reformschrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung vollzog Martin Luther im Sommer 1520 den offenen Bruch mit der römisch-katholischen Kirche. Verfasst in frühneuhochdeutscher Sprache, erschien sie am 5. August 1520 in der für die Zeit hohen Auflage von 4000 Exemplaren. Vierzehn Nachdrucke in Wittenberg, Augsburg, Basel, Leipzig, München und Straßburg folgten in dichter Folge. Luther bezeichnete darin Papst Leo X. als Antichrist und formulierte den Grundsatz vom Priestertum aller Getauften. Die jahrhundertealte Zweiteilung der Christenheit in Klerus und Laien war damit aufgehoben. Adel, Kaiser, städtische Magistrate und letztlich alle Christen werden aufgerufen, die Reform der Kirche selbst in die Hand zu nehmen. Gemeinsam mit Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche und Von der Freiheit eines Christenmenschen zählt die Schrift zu den sogenannten „reformatorischen Hauptschriften“. Diese Gruppierung entstand allerdings erst im 19. Jahrhundert.
Inhalt (ohne Spoiler)↑
Der Text gliedert sich in drei Teile. Luther stellt sich zu Beginn als Mönch und Doktor der Theologie vor. Er erbittet das Recht, wie ein Hofnarr Missstände beim Namen nennen zu dürfen. Im ersten Hauptteil beschreibt er die „drei Mauern“, mit denen sich die Anhänger Roms gegen jede Reform abgeschirmt hätten. Diese Anhänger nennt Luther „Romanisten“. Im zweiten Teil entwirft er eine Tagesordnung für ein künftiges Konzil. Im dritten und ausführlichsten Teil folgen 26 oder 27 konkrete Reformartikel zu Papsttum, Bischofsamt, Klosterwesen, Zölibat, Wallfahrten, Ablass, Universitäten und gesellschaftlichem Leben. Adressaten sind ausdrücklich der weltliche Stand: Kaiser, Fürsten, Adel und Stadtregierungen. Luther nimmt sie in die Pflicht, dort einzugreifen, wo die geistliche Seite es versäumt habe.
Die Handlung im Detail↑
Die drei Mauern, die Luther einreißen will, lehnen sich an das alte Bild der Stadt- oder Burgmauer an und spielen zugleich auf die einstürzenden Mauern von Jericho an. Die erste Mauer besagt, der geistliche Stand stehe über dem weltlichen; die zweite, allein der Papst dürfe die Bibel auslegen; die dritte, allein der Papst dürfe ein Konzil einberufen und dessen Beschlüsse bestätigen. Luther zerbricht die erste Mauer mit dem Satz, alle Christen seien durch die Taufe zu Priestern geweiht. Daraus folgen die anderen beiden: Wenn alle Getauften geistlich sind, dürfen alle die Bibel auslegen, und eine weltliche christliche Obrigkeit darf ein Konzil einberufen. Luther stützt sich auf die Bibel ebenso wie auf die Kirchengeschichte: Päpste hätten mehrfach geirrt, und das Erste Konzil von Nicäa sei 325 nicht vom Papst, sondern vom Kaiser einberufen worden. Den Kanon Si papa des Decretum Gratiani zitiert er, lässt aber die Häresieklausel weg und verwirft den Kanon als Teufelswerk.
Im zweiten Teil knüpft Luther an die Gravamina der deutschen Nation an, die seit Mitte des 15. Jahrhunderts immer wieder vorgebracht worden waren. Anders als noch bei der Leipziger Disputation 1519 stellt er seine Zweifel an Konzilsentscheidungen zurück und erwartet von einem künftigen Konzil eine Lösung der drängenden Probleme. Er fordert eine starke Verkleinerung des päpstlichen Verwaltungsapparats und ein Ende des Geldabflusses nach Rom. Den Papst nennt er Antichrist und hält ein Papstamt dennoch für möglich – sofern der Papst sich vor allem als Beter verstehe.
Der dritte Teil enthält den eigentlichen Forderungskatalog. Die Annaten sollen ersatzlos gestrichen, die päpstliche Besetzung deutscher Kirchenämter mit auswärtigen Klerikern beendet werden. Bischöfe sollen nicht mehr aus Rom bestätigt werden, sondern nach altkirchlichem Vorbild durch zwei Nachbarbischöfe oder den Erzbischof. Weltliche Rechtsfälle gehören nicht nach Rom. Die reservatio pectoralis, mit der ein Papst einem Bewerber eine zugesagte Pfründe wieder entziehen und sie einem Höherbietenden geben konnte, soll fallen, ebenso die casus reservati, also die dem Papst oder den Bischöfen vorbehaltenen Kirchenstrafen im Bußsakrament. Der päpstliche Hof soll sich nicht mehr der Repräsentation, sondern dem Studium und dem Gebet widmen, die Eide der Bischöfe an den Papst sollen wegfallen. Der Papst soll keine Oberhoheit über den Kaiser mehr haben, außer ihn zu salben und zu krönen; die Demutsgesten des Kaisers gegenüber dem Papst sollen unterbleiben. Die Konstantinische Schenkung brandmarkt Luther als Lüge, die Lehnsherrschaft des Papstes über Neapel und Sizilien lehnt er ab. Der Papst solle sich nicht mehr die Füße küssen lassen und sich nicht in einer Sänfte „wie ein abgot“ herumtragen lassen, sondern selbst reiten oder fahren.
Die Wallfahrt nach Rom soll abgeschafft oder eingeschränkt werden; mindestens müsse der Pilger zuvor die Erlaubnis seines Ortspfarrers einholen. Luther spottet: „wer das erste mal gen Rom gaht, der sucht einen schalck, zum andern mal fynd er yhn, zum dritten bringt er yhn mit erausz.“ Das Klosterwesen soll reformiert, Klöster sollen zusammengelegt werden; der ursprüngliche Zweck der Klöster sei es gewesen, christliche Schulen zu sein. Den Pflichtzölibat der Pfarrer will Luther aufheben, damit den vielen Priestern geholfen sei, die ohnehin mit Frau und Kindern lebten; die Ortsgemeinde solle ihren Pfarrer oder Bischof selbst auswählen. Ordensleute sollen ihren Beichtvater frei wählen, Seelenmessen sollen reformiert, die Strafen des kanonischen Rechts, vor allem das Interdikt, abgeschafft werden. Die Zahl der kirchlichen Feiertage soll sinken, am besten würden die Marien- und Heiligenfeste aufgehoben oder auf den Sonntag verlegt. Die teuren päpstlichen Eheschließungs-Dispensen soll jeder Ortspfarrer erteilen können; das Fasten soll freiwillig sein. Die berühmten Wallfahrtsorte – die Wunderblutkirche in Wilsnack, die Heilig-Blut-Kapelle im mecklenburgischen Sternberg, der Heilige Rock zu Trier, die Marienheiligtümer von Grimmenthal und Regensburg – nennt Luther Teufelsspuk; alles Wichtige finde der Gläubige in seiner eigenen Pfarrkirche.
Die Bettelei soll abgeschafft werden; jede Stadt soll ihre eigenen Armen versorgen und fremde Bettler, auch Pilger und Mönche, abweisen. Messstiftungen will Luther beenden, räumt aber ein, dass viele Kleriker davon leben. Ablassbriefe soll es gar nicht mehr geben. Den Päpsten weist er die Hauptschuld am Konflikt mit den Hussiten zu, weil man Jan Hus das zugesagte freie Geleit gebrochen habe; Ketzer seien durch Argumente, nicht durch Verbrennen zu überwinden. Die Universitäten brauchen Reform: Von Aristoteles bleiben Logik, Poetik und Rhetorik, sonst soll seine Vorherrschaft enden; das kanonische Recht und die Dekretalen sollen abgetan, in der Theologie soll die Scholastik durch das Studium der Bibel ersetzt werden. Auch das Heilige Römische Reich müsse neu geordnet werden, da der Kaiser zu viele Befugnisse an den Papst abgegeben habe. Ein Bündel weiterer Forderungen gilt dem gesellschaftlichen Leben: Luxus bei Kleidung und Speisen soll eingedämmt, das Zinsgeschäft eingeschränkt, die wirtschaftliche Übermacht der Fugger beendet, die Frauenhäuser in den Städten geschlossen werden.
Stil↑
Die Schrift ist literarisch uneinheitlich und mischt theologische Argumentation, juristische Erörterung, biblisches Bildmaterial und Polemik. Luther wählt das Frühneuhochdeutsche statt des gelehrten Lateins und wendet sich damit direkt an Adel, Stadtregierungen und gebildete Bürger. Schon zu Beginn nimmt er die Rolle des Hofnarren in Anspruch, dem es erlaubt sei, straflos auch scharfe Kritik vorzubringen. Dieser rhetorische Kunstgriff bereitet den groben Ton der folgenden Seiten vor. Das Bild der drei Mauern liefert eine zugkräftige Architektur. Sie macht das Argument anschaulich und lädt es zugleich biblisch auf: Wie in Jericho sollen die Mauern beim Schall fallen. Die Bezeichnungen für die Gegenpartei – „Romanisten“, „Papisten“ – sind in dieser frühen Phase noch nicht konfessionell gemeint, sondern bezeichnen die Parteigänger des Papstes. Luther argumentiert mit der Bibel ebenso wie mit Kirchen- und Theologiegeschichte, mit Konzilsakten und Kirchenrecht. Er springt zwischen feierlicher Anrede und derbem Spott, zwischen lateinischen Belegen und volkstümlichen Sprichwörtern. Drastische Bilder – der Papst, der sich „wie ein abgot“ tragen lasse – stehen neben nüchternen Verwaltungsvorschlägen.
Rezeption↑
Die Adelsschrift erschien am 5. August 1520 in einer für die Zeit ungewöhnlich hohen Auflage von 4000 Exemplaren. Binnen kurzer Zeit folgten vierzehn Nachdrucke in Wittenberg, Augsburg, Basel, Leipzig, München und Straßburg. Die unmittelbare Breitenwirkung war groß, hielt aber nicht lange an. Die weitere Eskalation von Luthers Konflikt mit der Amtskirche lenkte das Interesse der Zeitgenossen rasch auf neue Schauplätze. Kurz darauf drohte der Ausschluss als Häretiker. Schon damals war die Schrift auch als Provokation gelesen worden. Luther stand knapp vor dem kirchlichen Bannspruch und bestätigte „dass man ihn ausschließen mußte, just in dem Moment, in dem dies geschah.“ Auf die Bezeichnung als „Romanist“ reagierten Parteigänger des Papstes wie Thomas Murner umgehend mit eigenen Streitschriften. In der späteren Forschung ist die Schrift unterschiedlich gewichtet worden. Der katholische Kirchenhistoriker Thomas Prügl betont, dass es Luther weniger um Antiklerikalismus, das Messopfer oder die Priesterweihe ging als um das Finanzgebaren der Kurie. Die zeitgenössische Überzeugung, Deutschland werde davon stärker belastet als andere Länder, nennt Prügl einen „Phantomschmerz“. Denn in Wahrheit deckten Frankreich und Spanien den größten Teil des päpstlichen Geldbedarfs. Der evangelische Kirchenhistoriker Karl-Heinz zur Mühlen verweist auf das „Priesterproletariat“ der Altaristen, das Luther mit seinem Vorstoß gegen die Messstiftungen erfasste. Die Einordnung der Adelsschrift zu einer Gruppe „reformatorischer Hauptschriften“ stammt nicht von Luther selbst. Zu dieser Gruppe zählen Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche und Von der Freiheit eines Christenmenschen, manchmal auch Von den guten Werken. Die Einordnung wurde erst im 19. Jahrhundert vorgenommen.
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