1965
Die Ermittlung
Überblick↑
Das Theaterstück Die Ermittlung von Peter Weiss aus dem Jahr 1965 verarbeitet den ersten Frankfurter Auschwitzprozess, der von 1963 bis 1965 stattfand. Weiss verhandelt das Geschehen mit den Mitteln des dokumentarischen Theaters. Im Mittelpunkt stehen die Aussagen von Angeklagten und Zeugen sowie die Worte von Verteidigern, Anklägern und Richtern. In elf sogenannten „Gesängen“ wird der Massenmord im Konzentrationslager Auschwitz nachgezeichnet: als Weg der Opfer von der Ankunft an der Rampe bis zur Verbrennung der Leichen in den Öfen. Der Autor nahm selbst als Zuschauer am Prozess teil und stützte sich für sein Werk auf die Prozessprotokolle Bernd Naumanns. Der vollständige Untertitel lautet „Oratorium in 11 Gesängen“. Seit den 1990er Jahren wird das Stück häufig an Gedenktagen herangezogen, um im Rahmen der deutschen Erinnerungskultur an den Völkermord zu erinnern.
Inhalt (ohne Spoiler)↑
Das Geschehen spielt in einem Gerichtssaal. Vor Gericht stehen achtzehn Angeklagte, die sich durch ihre Namen und Aussagen klar voneinander unterscheiden. Ihnen gegenüber treten neun Zeugenfiguren auf, hinter denen Peter Weiss die Aussagen von mehreren hundert wirklichen Zeugen zusammenfasst. Die meisten dieser Zeugen sind ehemalige Häftlinge, darunter auch zwei Frauen; zwei weitere Zeugen gehören zu den Helfern von außerhalb des Lagers und stehen auf der Seite der Angeklagten.
Das Stück ist in elf „Gesänge“ gegliedert, die jeweils einen Abschnitt des Lagerlebens und Lagersterbens behandeln. Sie tragen Überschriften wie „Gesang von der Rampe“, „Gesang von der Aufnahme“ oder „Gesang von der schwarzen Wand“ und folgen dem Weg der Opfer von der Ankunft bis zu den Feueröfen. Nach und nach berichten die Zeugen von immer grausameren Seiten der Vernichtung. Die Angeklagten dagegen leugnen, verharmlosen oder rechtfertigen ihr Handeln. Aus dem ständigen Widerspruch zwischen den Aussagen der Täter und der Opfer entsteht ein Text, der die Zuschauer zu eigenem Urteil zwingt, ohne ihnen eine fertige Wertung vorzugeben.
Die Handlung im Detail↑
In elf Abschnitten führt das Werk den Zuschauer durch die Stationen der Vernichtung. Die Überschriften lauten der Reihe nach: „Gesang von der Rampe“, „Gesang von der Aufnahme“, „Gesang von der Schaukel“, „Gesang von der Möglichkeit des Überlebens“, „Gesang vom Ende der Lilly Tofler“, „Gesang vom Unterscharführer Stark“, „Gesang von der schwarzen Wand“, „Gesang vom Fenol“, „Gesang vom Bunkerblock“, „Gesang vom Zyklon B“ und „Gesang von den Feueröfen“. Die Gliederung bildet den Leidensweg der Opfer als Folge von Stationen ab, von der Ankunft an der Rampe bis zur Verbrennung der Toten.
Anders als im wirklichen Prozess stehen nur achtzehn Angeklagte vor Gericht. Sie sind an ihren Namen und Aussagen erkennbar. Die vielen hundert Zeugen fasst Weiss zu neun anonymen Figuren zusammen, die schlicht als Zeuge 1 bis Zeuge 9 auftreten. Diese Namenlosigkeit spiegelt das wirkliche Geschehen wider, in dem die Namen der Opfer einer in die Haut tätowierten Nummer weichen mussten. Die Aussagen von Angeklagten und Zeugen, von Verteidigern, Anklägern und Richtern sind so angeordnet, dass sich Täter- und Opferdarstellung fortwährend widersprechen. Der Zuschauer findet keinen festen Boden und ist gezwungen, ununterbrochen selbst zu werten.
Ein besonderes Gewicht legt Weiss auf die gesellschaftlichen Zusammenhänge des Massenmords. Er verknüpft die Bereitschaft zur Beihilfe nicht mit seelischen, sondern mit wirtschaftlichen Ursachen. Im „Gesang von den Feueröfen“ erklärt der früher politisch tätige Zeuge 3, dass die Vernichtung ohne die Unterstützung von „tausend Amtsstellen“ und „Millionen anderer“ nicht hätte funktionieren können. Die Verteidigung deutet dies als Vorwurf „gegen eine ganze Nation“. Schon zuvor, im „Gesang von der Möglichkeit des Überlebens“, spricht Zeuge 3 von den zugewiesenen „Rollen der Bewacher“ und der Häftlinge und weist darauf hin, dass die Ordnung des Lagers den Beteiligten aus der bekannten Gesellschaft vertraut gewesen sei.
Die Angeklagten wehren die Vorwürfe mit einer Reihe von Entlastungsstrategien ab. Sie berufen sich auf die Verjährung der Verbrechen und darauf, dass die Anklage nach dem erfolgreichen Wiederaufbau unzeitgemäß sei. Sie leugnen schlicht, beschweren sich über die Anschuldigungen und stellen sich selbst als Opfer dar. Sie rechtfertigen sich mit soldatischer Pflicht und der Aufrechterhaltung der Ordnung. Sie schrumpfen ihre eigene Tätigkeit auf eine winzige Teilfunktion zusammen, behaupten, den Zweck des Lagers nicht durchschaut oder nur vom Hörensagen davon gewusst zu haben, oder verweisen auf Erinnerungslücken. Manche stellen sich sogar als Wohltäter dar, die den Gefangenen Freundschaftsdienste erwiesen hätten. Andere erklären, jeder Häftling habe die Chance zum Überleben gehabt, und schieben die Verantwortung so den Opfern zu. Nur wenige Angeklagte bekennen sich zu ihrer Schuld. Auch die Zeugen 1 und 2 argumentieren überwiegend entlastend. Damit macht Weiss den Komplex der „zweiten Schuld“ sichtbar, den Ralph Giordano im Verdrängen und Leugnen der ursprünglich begangenen Verbrechen sieht.
Das Werk endet offen. Ein Schuldspruch, der alles auflöst, bleibt aus. Dieses offene Ende entspricht der Absicht des Autors, der auf jede seelische Erklärung verzichtet und stattdessen die gesellschaftliche Verantwortung jedes Einzelnen und seine Wahlmöglichkeiten auch unter den Bedingungen einer Diktatur in den Vordergrund stellt.
Stil↑
Bewusst verzichtet Peter Weiss auf jeden Schmuck. Das Bühnenbild soll sich auf einen nüchternen Gerichtssaal beschränken und jede Ablenkung von den Zeugenberichten vermeiden. Der Text besteht aus einem klaren, überschaubaren Satzbau, der ohne jede Interpunktion auskommt und wie ein reimloses Epos gesetzt ist. Allein das Wort soll zählen, durch das sich dem Zuschauer das Leben und Sterben im Konzentrationslager mitteilt. Das Geschehen wird sachlich, nüchtern und weitgehend ohne Gefühlsausbrüche erzählt. Obwohl der Autor sein Werk als „Drama“ bezeichnet, spricht er sich gegen eine realistische Darstellung und für eine Beschränkung auf das Konzentrat der Fakten aus. Die einzige wiederkehrende Gefühlsregung ist das Lachen der Angeklagten und ihre Empörung über die Anschuldigungen.
Der gewählte Untertitel „Oratorium“ verweist auf eine feste konzertante Form, die in Europa meist für die Passions- und Weihnachtsgeschichte genutzt wurde und traditionell von Erlösung und Rettung handelt. Weiss kehrt diese Form um: An die Stelle der Heilsgeschichte tritt der Zivilisationsbruch des Holocaust, der jede Rettung ausschließt. Ursprünglich sollte das Stück Teil eines größeren „Welttheater“-Projekts nach dem Vorbild von Dante Alighieris Göttlicher Komödie werden. In Umkehrung von Dantes Bild sollte Die Ermittlung dem Paradies entsprechen, das hier zum Ort der Verzweiflung für die Leidtragenden wird. Wegen der Bedeutung des Auschwitzprozesses stellte Weiss das Gesamtprojekt jedoch zurück und veröffentlichte diesen Teil eigenständig.
Um das Thema auf andere Orte, Völker und Zeiten übertragbar zu machen, vermeidet Weiss im ganzen Stück das Wort „Jude“ und erwähnt erst am Ende ein rassistisches Motiv des Massenmords. Neben den aus rassischen Gründen Inhaftierten nennt er politische und kriminelle Häftlinge sowie sowjetische Kriegsgefangene. Die Rhythmisierung der Sprache und der bewusste Abstand zum realistischen Spiel erzeugen Verfremdungseffekte, die die Wirkung auf den Zuschauer verstärken sollen.
Rezeption↑
Bereits vor der Uraufführung erregte der Text heftigen Widerspruch. Er war unter anderem im August 1965 als vollständiger Vorabdruck in der Zeitschrift Theater heute erschienen. Kritiker wie Joachim Kaiser warfen Weiss vor, das Stück beraube den Zuschauer seiner Deutungsfreiheit. Über die Zulässigkeit des gewählten Verfahrens wurde wochenlang in Presse und Rundfunk gestritten, im Oktober und November 1965 auch auf drei Podiumsdiskussionen in Stuttgart, München und Ost-Berlin.
Die Uraufführung fand am 19. Oktober 1965 als sogenannte Ring-Uraufführung statt: An fünfzehn Theatern in West- und Ostdeutschland sowie durch die Royal Shakespeare Company in London wurde das Werk gleichzeitig gespielt. Zwei Inszenierungen traten dabei besonders hervor. Erwin Piscator setzte an der Freien Volksbühne Berlin auf einen Ansatz, bei dem die Zeugenbank den Zuschauerraum verlängerte, sodass das Publikum aus der Sicht der Opfer auf die Angeklagten blickte. Peter Palitzsch verfolgte in Stuttgart die entgegengesetzte Idee: Durch stetige Rollenwechsel aller Schauspieler erschienen Täter und Opfer als grundsätzlich austauschbar, was jede bequeme moralische Selbstgewissheit erschwerte.
In der Spielzeit 1965/1966 war Die Ermittlung mit zwölf Inszenierungen eines der meistgespielten Gegenwartsstücke der Bundesrepublik. Zwischen 1965 und 1967 nahmen es auch Theater in Amsterdam, Moskau, New York, Prag, Stockholm und Warschau in ihre Spielpläne auf. Die internationale Aufführungspraxis reichte vom darstellenden Spiel über die szenische Lesung bis zur konzertanten Darbietung. Nach einer zwölfjährigen Pause wurde das Werk 1979 am Schlosstheater Moers wieder gezeigt, das sich in eine zwielichtige Bar verwandelte. 1998 brachte der Berliner Konzeptkünstler Jochen Gerz es als Mitmachspiel mit fünfhundert Akteuren an drei Berliner Bühnen heraus. Auch die im Kongo ansässige Theatergruppe Urwintore, die aus Überlebenden des Völkermords in Ruanda von 1994 besteht, spielte es seit 2005 in mehreren Ländern. Am 8. Mai 2022 hatte in Münster eine um einen Epilog erweiterte, vierundzwanzigstündige Fassung Premiere. Bemerkenswert ist auch, dass das Stück als szenische Lesung oder Aufführung in den Sitzungssälen von vier deutschen Parlamenten dargeboten wurde.
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